Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0253

2009/18/0253Verwaltungsgerichtshof20.10.2011

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2009180253.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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