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2009/18/0198•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0198
2009/18/0198Verwaltungsgerichtshof07.07.2009
Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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