Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0118

2009/18/0118Verwaltungsgerichtshof03.11.2010

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2009180118.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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