Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0097

2009/18/0097Verwaltungsgerichtshof04.06.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.06.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009180097.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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