Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0085

2009/18/0085Verwaltungsgerichtshof20.03.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2009180085.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.