Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0061

2009/18/0061Verwaltungsgerichtshof26.11.2009

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009180061.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.