Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0027

2009/18/0027Verwaltungsgerichtshof26.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009180027.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je € 195,70 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.