Verwaltungsgerichtshof 2009/17/0148

2009/17/0148Verwaltungsgerichtshof03.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/17/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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