Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0261

2009/13/0261Verwaltungsgerichtshof18.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0261

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 € zu ersetzen.

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