Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0194

2009/13/0194Verwaltungsgerichtshof31.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.