Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0157

2009/13/0157Verwaltungsgerichtshof31.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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