Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0141

2009/13/0141Verwaltungsgerichtshof28.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung, somit hinsichtlich der Spruchpunkte "B." und "C.", wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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