Verwaltungsgerichtshof 2009/02/0364

2009/02/0364Verwaltungsgerichtshof15.10.2013

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/02/0364

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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