Verwaltungsgerichtshof 2008/23/1253

2008/23/1253Verwaltungsgerichtshof11.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/23/1253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008231253.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als damit die Ausweisung der Beschwerdeführerin gemäß § 8 Abs. 2 Asylgesetz 1997 verfügt wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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