projekte
2008/23/0474•Verwaltungsgerichtshof 2008/23/0474
2008/23/0474Verwaltungsgerichtshof15.09.2010
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.