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2008/22/0933•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0933
2008/22/0933Verwaltungsgerichtshof27.01.2009
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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