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2008/22/0929•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0929
2008/22/0929Verwaltungsgerichtshof14.12.2010
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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