2008/22/0771•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0771
2008/22/0771Verwaltungsgerichtshof09.09.2010
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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