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2008/22/0757•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0757
2008/22/0757Verwaltungsgerichtshof09.09.2010
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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