Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0754

2008/22/0754Verwaltungsgerichtshof09.09.2010

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0754

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008220754.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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