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2008/22/0754•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0754
2008/22/0754Verwaltungsgerichtshof09.09.2010
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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