Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0739

2008/22/0739Verwaltungsgerichtshof15.04.2010

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0739

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008220739.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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