2008/22/0727•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0727
2008/22/0727Verwaltungsgerichtshof28.08.2008
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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