Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0629

2008/22/0629Verwaltungsgerichtshof10.12.2008

Regest

Allgemein Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0629

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008220629.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.