Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0617

2008/22/0617Verwaltungsgerichtshof18.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0617

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008220617.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.