2008/22/0591•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0591
2008/22/0591Verwaltungsgerichtshof03.04.2009
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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