Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0587

2008/22/0587Verwaltungsgerichtshof24.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0587

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008220587.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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