Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0577

2008/22/0577Verwaltungsgerichtshof10.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0577

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008220577.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 244, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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