2008/22/0577•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0577
2008/22/0577Verwaltungsgerichtshof10.12.2008
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 244, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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