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2008/22/0560•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0560
2008/22/0560Verwaltungsgerichtshof10.12.2008
Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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