Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0560

2008/22/0560Verwaltungsgerichtshof10.12.2008

Regest

Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0560

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008220560.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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