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2008/22/0532•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0532
2008/22/0532Verwaltungsgerichtshof28.08.2008
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von € 41, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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