Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0491

2008/22/0491Verwaltungsgerichtshof17.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0491

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008220491.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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