Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0297

2008/22/0297Verwaltungsgerichtshof22.09.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2008220297.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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