Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0287

2008/22/0287Verwaltungsgerichtshof26.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008220287.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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