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2008/22/0136•Verwaltungsgerichtshof 2008/22/0136
2008/22/0136Verwaltungsgerichtshof18.06.2009
Besondere Rechtsgebiete Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 908, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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