Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0666

2008/21/0666Verwaltungsgerichtshof22.03.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0666

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008210666.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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