2008/21/0617•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0617
2008/21/0617Verwaltungsgerichtshof25.03.2010
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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