Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0595

2008/21/0595Verwaltungsgerichtshof27.01.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0595

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008210595.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 3.319,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.