Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0582

2008/21/0582Verwaltungsgerichtshof18.12.2008

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0582

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008210582.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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