Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0557

2008/21/0557Verwaltungsgerichtshof21.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0557

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008210557.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.