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2008/21/0511•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0511
2008/21/0511Verwaltungsgerichtshof23.10.2008
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Parteiengehör Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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