Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0511

2008/21/0511Verwaltungsgerichtshof23.10.2008

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Parteiengehör Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0511

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008210511.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.211,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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