Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0498

2008/21/0498Verwaltungsgerichtshof30.08.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0498

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008210498.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 (insgesamt somit € 4.425,60) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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