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2008/21/0498•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0498
2008/21/0498Verwaltungsgerichtshof30.08.2011
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 (insgesamt somit € 4.425,60) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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