Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0468

2008/21/0468Verwaltungsgerichtshof09.11.2010

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0468

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008210468.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.