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2008/21/0446•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0446
2008/21/0446Verwaltungsgerichtshof09.11.2010
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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