Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0446

2008/21/0446Verwaltungsgerichtshof09.11.2010

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0446

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008210446.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 2.212,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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