Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0438

2008/21/0438Verwaltungsgerichtshof05.07.2011

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Verfahrensbestimmungen Allgemein Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht "zu einem anderen Bescheid" Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0438

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008210438.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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