Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0394

2008/21/0394Verwaltungsgerichtshof18.09.2008

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0394

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008210394.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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