Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0323

2008/21/0323Verwaltungsgerichtshof25.03.2010

Regest

Besondere Rechtsgebiete Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0323

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2008210323.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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