2008/21/0323•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0323
2008/21/0323Verwaltungsgerichtshof25.03.2010
Besondere Rechtsgebiete Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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