Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0281

2008/21/0281Verwaltungsgerichtshof29.04.2008

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0281

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008210281.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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