projekte
2008/21/0224•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0224
2008/21/0224Verwaltungsgerichtshof17.07.2008
Besondere Rechtsgebiete Entscheidung über den Anspruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.