Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0125

2008/21/0125Verwaltungsgerichtshof05.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2008210125.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.