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2008/21/0124•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0124
2008/21/0124Verwaltungsgerichtshof19.05.2011
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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