Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0123

2008/21/0123Verwaltungsgerichtshof31.03.2008

Regest

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2008
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2008:2008210123.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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