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2008/21/0123•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0123
2008/21/0123Verwaltungsgerichtshof31.03.2008
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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